Beitrag #45
03.01.2018, 15:25
(28.11.2017, 01:15)Julia79 schrieb: Eine Frage mal zur Auslegung des Textes:Also ich kann jetzt die Frage selbst beantworten. Ich war bei beiden Wiener Ärzten die Genital-OPs machen, und die Formulierung "...keine Einwände..." war für beide gut genug. Vielleicht hab ich mir da auch ein bißchen zuviel Stress gemacht deswegen, aber ich find die Behandlungsempfehlungen in diesem Punkt schon etwas schwammig formliert. Das könnte man auch anders auslegen.
Zitat:Die von der/von dem Fallführenden zusammengefasste Stellungnahme (a&b) muss einen klaren Konsens hinsichtlich der Kontinuität und Unbeeinflussbarkeit des transsexuellen Wunsches bzw. der angestrebten Geschlechtsrolle aufweisen. Aus dieser Stellungnahme ergibt sich die Indikationsstellung für eine operative Behandlung und die Patientin/der Patient kann zu den entsprechenden qualifizierten Fachärztinnen/Fachärzten, die die jeweiligen operativen Eingriffe vornehmen, überwiesen werden.
Heißt das das sich aus der Stellungnahme alleine, also durch deren Existenz, die Indikationsstellung ergibt, oder muss das Wort "Indikationsstellung" auch explizit im Text vorkommen? Ich habe gerade meine gecheckt, und da steht nur "keine Einwände gegen die gewünschten Behandlung". Ist das ein Problem?