Beitrag #46
03.01.2018, 19:21
@Julia - Nachdem sich der VfGH 2009 eingeschaltet hat wurde eben diese "schwammige" Formulierung verwendet. Mein Fallführer, Mag. Wahala und meine zukünft. Gyn Dr. Dines sind an den Behandlungsrichtlinien im BMG beteiligt - das hat alles einen Grund!
Als ich meinen ersten Anlauf hatte 2007, hieß glasklar: Erstmal 50 Stunden Psychotherapie. 12 Monate Alltagstest nachweislich. Und so weiter und so fort. Hinzu kam die ganz klare Auffassung der Verwaltungsbehörden, DASS DU den Beweiszwang hattest, deine Unfruchtbarkeit nachzuweisen bevor mal eine VÄ/PÄ möglich gewesen wäre!
Jetzt reicht mir die Stellungnahme meinesR PT und das Magistrat hat zu kuschen!!
Also mit dem VfGH im Rücken - lasst die Formulierung so!!
Als ich meinen ersten Anlauf hatte 2007, hieß glasklar: Erstmal 50 Stunden Psychotherapie. 12 Monate Alltagstest nachweislich. Und so weiter und so fort. Hinzu kam die ganz klare Auffassung der Verwaltungsbehörden, DASS DU den Beweiszwang hattest, deine Unfruchtbarkeit nachzuweisen bevor mal eine VÄ/PÄ möglich gewesen wäre!
Jetzt reicht mir die Stellungnahme meinesR PT und das Magistrat hat zu kuschen!!
Also mit dem VfGH im Rücken - lasst die Formulierung so!!