Beitrag #3
10.10.2011, 13:49
(10.10.2011, 13:05)Lara K schrieb: schön und gut, aber was haben die denn für einen geltungswert für (inter) nationales recht?Sie haben wohl keine unmittelbare und zwingende Bindungswirkung. Es ist die sachverständige, kollektive Äußerung eines einschlägigen Berufsverbandes. Aber man kann darauf verweisen, weil das in etwa auch der "Stand der wissenschaftlichen Diskussion" sein dürfte. Eine gesetzgebende Körperschaft oder eine oberste Verwaltungsbehörde lässt sich mitunter überzeugen, wenn man ihr nachweist, dass Pi x Daumen neunzig Perzent der einschlägigen Fachleute (Ärztinnen und Ärzte, Psycholog/inn/en, Psychotherapeut/inn/en) zu einer bestimmten Meinung gelangt sind.
Zitat:so gut ich es finde, trans~ nicht mehr als krankheit anzuerkennen, einen großen nachteil wird es wohl haben: die krankenkassen werden keine kosten mehr übernehmen, was wohl v.a. für einkommensschwache menschen ein problem darstellt...Aus meiner Sicht ist nicht Transidentität die Krankheit, sie kann aber die Ursache von (Sekundär-) Erkrankungen sein, Depressionen, verschiedene psychosomatischen Störungen, etc.
Es besteht natürlich die Gefahr, dass die Krankenkasse sagt: O.k., für die Psychopillen oder vielleicht auch noch die Psychotherapie zahle ich (weil "Krankenbehandlung"), für Hormone oder gaOP aber nicht. Hier muss man der Kasse klar machen, dass sie so nur die Symptombekämpfung finanziert. Da wäre es gut, wenn man etwas Statistik und Kostenrechnung zu dieser Frage hätte.
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