Beitrag #8
13.05.2018, 23:31
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 13.05.2018, 23:32 von MikeJ.)
Hier wäre etwa in meinem Fall schon deshalb nix zu machen, weil meine damalige Frau Klassenvorstand, die das Zeugnis unterschrieben hat, mittlerweile verstorben ist.
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Also wenn die damalige Frau Klassenvorstand verstorben ist, sollte es kein Hindernis sein destotrotz ein Zeugnisduplikat auszustellen. Das ist ja Bürokratie pur!! Auch sowas gehört geregelt.
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Also wenn die damalige Frau Klassenvorstand verstorben ist, sollte es kein Hindernis sein destotrotz ein Zeugnisduplikat auszustellen. Das ist ja Bürokratie pur!! Auch sowas gehört geregelt.