Beitrag #9
14.05.2018, 08:53
(13.05.2018, 23:31)MikeJ schrieb: Also wenn die damalige Frau Klassenvorstand verstorben ist, sollte es kein Hindernis sein destotrotz ein Zeugnisduplikat auszustellen. Das ist ja Bürokratie pur!! Auch sowas gehört geregelt.
Natürlich. Wenn man sagt, man habe das Zeugnis versiebt, dann muß ja jemand die Zweitschrift unterzeichnen.