Probleme bei Zeugnisumschreibung
RE: Probleme bei Zeugnisumschreibung - gesetzliche Regelung
Beitrag #11
(14.05.2018, 08:53)Sunburst schrieb:
(13.05.2018, 23:31)MikeJ schrieb: Also wenn die damalige Frau Klassenvorstand verstorben ist, sollte es kein Hindernis sein destotrotz ein Zeugnisduplikat auszustellen. Das ist ja Bürokratie pur!! Auch sowas gehört geregelt.

Natürlich. Wenn man sagt, man habe das Zeugnis versiebt, dann muß ja jemand die Zweitschrift unterzeichnen.
Das, was man rechtlich unter einem Duplikat oder einer Zweitschrift versteht, ist hier aber, wenn man den Betreff des Themas anschaut, genau nicht gefragt.
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RE: Probleme bei Zeugnisumschreibung - gesetzliche Regelung - von Mike-Tanja - 22.05.2018, 22:09

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