Beitrag #85
29.06.2018, 23:27
"Schön wär's, ich lese das Erkenntnis des VfGH allerdings etwas zurückhaltender. Meines Erachtens verlangt das Höchstgericht mehr als eine (begründete) Selbsteinschätzung."
Und wie könnte dieses Mehr als "eine begründete Selbsteinschätzung" bei "Non-binaries" aussehen wenn auch transsexuelle Menschen "nicht mehr" als ein paar Stellungnahmen zum offiziellen Wechsels ihres Geschlechts benötigen?
Und wie könnte dieses Mehr als "eine begründete Selbsteinschätzung" bei "Non-binaries" aussehen wenn auch transsexuelle Menschen "nicht mehr" als ein paar Stellungnahmen zum offiziellen Wechsels ihres Geschlechts benötigen?