Intersexualität & Non-Binary: Verfahren zu Anerkennungen eines dritten Geschlechts
RE: Intersexualität: Gerichtsverfahren zur Anerkennungen eines dritten Geschlechts
Beitrag #86
(29.06.2018, 23:27)SingingComet schrieb: Und wie könnte dieses Mehr als "eine begründete Selbsteinschätzung" bei "Non-binaries" aussehen wenn auch transsexuelle Menschen "nicht mehr" als ein paar Stellungnahmen zum offiziellen Wechsels ihres Geschlechts benötigen?
Der Nachweis, intersexuell, also ein Mensch mit einer Variante der Geschlechtsentwicklung gegenüber männlich und weiblich, zu sein. Der VfGH sagt m.E. definitiv, dass Transidentität (unter Einschluss all dessen, was wir als Transgender bezeichnen) etwas anderes ist. Bei Transidentität stimmen nach dem Befund der Bioethikkommission, den der VfGH nachbetet, organische Entwicklung, Gene und hormonelles System, nur das psychische Geschlechtsempfinden passt nicht.

Nur bei diesem Nachweis hat man ein Recht auf den Eintrag "inter" oder dergleichen.
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RE: Intersexualität: Gerichtsverfahren zur Anerkennungen eines dritten Geschlechts - von Mike-Tanja - 30.06.2018, 12:44
(m/w/d) -> "d" schon möglich? - von mike. - 05.04.2019, 21:21

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