Beitrag #122
31.08.2018, 01:32
(29.08.2018, 20:14)Mike-Tanja schrieb: Denn am staatlich bestimmten Geschlecht hängt auch die Diskriminierung auf Grund des Geschlechts.
Also Diskriminierung als raison d'être von Geschlecht -?
Oder fehlen hier ein paar Zwischenschritte? Also etwa: auch ohne juristische Geschlechter fände Diskriminierung aufgrund welcher Geschlechtszuschreibungen auch immer statt.
Nun gut, es gäbe aber mögliche Parallelen wie daß man wegen verschiedener Dinge diskriminiert werden könnte, die mitnichten aktenkundig sein müssen.