Beitrag #4
15.09.2018, 21:15
Gute Besserung, Irina!
@ 1326 ABGB: Eine zeitgemäße Interpretation von § 1326 ABGB ergibt, dass dieser Anspruch auf Verschlechterung der Heiratsaussichten auch verunstalteten Männern zusteht. Diesbezüglich liegt auch bereits eine ständige Rechtssprechung des Obersten Gerichtshofes vor.
@ 1326 ABGB: Eine zeitgemäße Interpretation von § 1326 ABGB ergibt, dass dieser Anspruch auf Verschlechterung der Heiratsaussichten auch verunstalteten Männern zusteht. Diesbezüglich liegt auch bereits eine ständige Rechtssprechung des Obersten Gerichtshofes vor.