Beitrag #123
05.10.2018, 22:05
Inzwischen hat sich in dieser Sache Folgendes getan (Quelle: Newsletter des Rechtskomitee Lambda):
Das Landesverwaltungsgericht Oberösterreich (LVwG OÖ) hat im Juli festgestellt, dass die Personenstandsbehörde den Antragsteller als "inter" ins zentrale Personenstandsregister eintragen muss: Erkenntnis vom 3. Juli 2018, LVwG-750369/46/MZ. Die ordentliche Revision an den (obersten) Verwaltungsgerichtshof (VwGH) ist ausdrücklich zugelassen worden, da zur Frage der Eintragung intersexueller Menschen bisher, außer der Grundsatzentscheidung des Verfassungsgerichtshofs (VfGH), jede Rechtsprechung fehlt.
Das Bundesministerium für Inneres (BMI) hat dieses "Hölzel" natürlich aufgenommen und Amtsrevision eingebracht. Ist eine zwiespältige Sache. Einerseits wird eine höchstgerichtliche Entscheidung, die ich optimistisch als gegen das BMI ausfallend voraussage, endgültige Klarheit schaffen. Andererseits werden die Personenstandsbehörden bis dahin entsprechende Anträge, trotz der VfGH-Entscheidung und trotz Fehlens einer ausdrücklichen Weisung aus dem BMI, wohl eher verzögern, z.B. durch umfassende Ermittlungen, Beweisaufnahmen zum Nachweis der Intersexualität, u.a.m.
Das Landesverwaltungsgericht Oberösterreich (LVwG OÖ) hat im Juli festgestellt, dass die Personenstandsbehörde den Antragsteller als "inter" ins zentrale Personenstandsregister eintragen muss: Erkenntnis vom 3. Juli 2018, LVwG-750369/46/MZ. Die ordentliche Revision an den (obersten) Verwaltungsgerichtshof (VwGH) ist ausdrücklich zugelassen worden, da zur Frage der Eintragung intersexueller Menschen bisher, außer der Grundsatzentscheidung des Verfassungsgerichtshofs (VfGH), jede Rechtsprechung fehlt.
Das Bundesministerium für Inneres (BMI) hat dieses "Hölzel" natürlich aufgenommen und Amtsrevision eingebracht. Ist eine zwiespältige Sache. Einerseits wird eine höchstgerichtliche Entscheidung, die ich optimistisch als gegen das BMI ausfallend voraussage, endgültige Klarheit schaffen. Andererseits werden die Personenstandsbehörden bis dahin entsprechende Anträge, trotz der VfGH-Entscheidung und trotz Fehlens einer ausdrücklichen Weisung aus dem BMI, wohl eher verzögern, z.B. durch umfassende Ermittlungen, Beweisaufnahmen zum Nachweis der Intersexualität, u.a.m.
- Sag' Du mir, in welche Schublade ich passe! -