Beitrag #21
25.10.2018, 16:18
Soweit ich die Einverständnis-Erklärung richtig verstanden habe, die ich letztes Jahr bei meiner Namensänderung unterschreiben musste, bezieht sich die Frist von 10 Jahren nur auf die Möglichkeit, erneut einen neuen Namen anzunehmen. Zum alten Namen (in meinem Fall männlichen Vor- und anderen Familiennamen) kann man jedoch jederzeit zurück, allerdings freilich wieder mit erheblichem Aufwand und sicher mehr als nur Bearbeitungsgebühren - allerdings hab ich von dem Zettel keine Kopie bekommen und kenne daher den genauen Wortlaut nicht, schreibe das auch nur aus dem Gedächtnis heraus ...
Eine psychologische Bestätigung wird man aber sicher zwecks Begründung brauchen, zumindest in Österreich ist die Gesetzeslage ja so, dass man als Frau keinen männlichen Namen tragen darf und umgekehrt.
Eine psychologische Bestätigung wird man aber sicher zwecks Begründung brauchen, zumindest in Österreich ist die Gesetzeslage ja so, dass man als Frau keinen männlichen Namen tragen darf und umgekehrt.