Intersexualität & Non-Binary: Verfahren zu Anerkennungen eines dritten Geschlechts
RE: Intersexualität: Gerichtsverfahren zur Anerkennungen eines dritten Geschlechts
Beitrag #141
Rainbow 
mit etwas zeitlichem abstand und drüber schlafen...

prinzipiell ist es schon ein fortschritt, das statt dem attest-unfug (zuweisung/bestätigung durch dritte) auch die möglichkeit der eidesstattlichen erklärung besteht, womit dann eine änderung des geschlechtseintrages/vornamens möglich ist.
(letzteres ist zwar nicht erwähnt im gesetzestext, aber ich spekuliere einfach mal, das daran der gleiche maßstab angelegt wird wie an der änderung des geschlechtseintrags.)
 
das mit der verbindlichen erklärung rechtlicher druck aufgebaut wird inklusive strafrechtlicher konsequenzen bei meineid/falschaussage... seufz, so ganz ohne strukturelle diskriminierung/gewaltausübung ist einscheinend dann doch wohl zuviel der menschlichkeit. ^^
 
dazu noch die rechtliche ungleichbehandlung gegenüber ts der schubladen m/w.
aber gut, eines nach dem anderen.

*so, und nun wieder in den mecker-modus. Tongue
---------------------------------------------------------------------------------------------
"Gender/Sex Identity" oder auch:
"Die Geschichte vom Regenbogen, der dachte, er wäre ein Halbkreis...."

Inter/Nonbinary?
pbs.twimg.com/media/DSkEWChWAAAu-FQ.jpg
Zitat



Nachrichten in diesem Thema
RE: Intersexualität: Gerichtsverfahren zur Anerkennungen eines dritten Geschlechts - von Falling Snow - 15.12.2018, 15:45
(m/w/d) -> "d" schon möglich? - von mike. - 05.04.2019, 21:21

Gehe zu: