Intersexualität & Non-Binary: Verfahren zu Anerkennungen eines dritten Geschlechts
RE: Intersexualität: Gerichtsverfahren zur Anerkennungen eines dritten Geschlechts
Beitrag #158
(10.01.2019, 03:18)Falling Snow schrieb: was mich daran irritiert, abgesehen von dem punkt, das m/w-ts recht auf einen entsprechenden eintrag haben, OHNE entsprechende körperliche "definitionen" erfüllen zu müssen...

Das sind verschiedene Begriffe von "Recht". Einen entsprechenden gesetzlich verankerten Rechtsanspruch haben TS (natürlich auch ♀ → ♂) in D oder Ö eben immer noch nicht. Menschlich ist das anders zu sehen, und da dürften wir uns hier einig sein. Darüberhinaus erlaube ich mir das auch in moralischer bzw. religiös-philosophischer Hinsicht anders zu sehen. Verkürzt gesagt, denke ich, daß man Menschen nicht davon abhalten darf, ihren Weg zu gehen. Das ist für alle Beteiligten schlecht.

Zitat:wenn ich einen beweis zu erbringen habe über meine körperliche konstitution und nur daraufhin anspruch auf einen entsprechenden eintrag hab...
dann dürften z.b. im umkehrschluß frauen, deren eierstöcke/gebärmutter/brüste whatever entfernt wurden, keinen anspruch darauf haben, weiterhin als frau eingetragen zu sein, sondern wären rechtens "divers"? [...]

Die Analogie ist unzulänglich. Auch wenn ich ähnliches schon in meiner Jugend gehört habe. Allerdings ging es da eher um das "Mangelzustand"-Modell von TS, wobei sich diese Leute ähnlich Frauen mit einschlägigen Krankheitsbildern und manchen Intersexen zu denken versuchten. Zum einen sind das alles doch verschiedene körperliche Konstitutionen, zum anderen kann man einen Personenstand nicht gegen den Willen einer erwachsenen Person aberkennen.
Zitat



Nachrichten in diesem Thema
RE: Intersexualität: Gerichtsverfahren zur Anerkennungen eines dritten Geschlechts - von Sunburst - 10.01.2019, 09:04
(m/w/d) -> "d" schon möglich? - von mike. - 05.04.2019, 21:21

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