Beitrag #160
14.01.2019, 21:02
Im Anhang befindet sich der Intersex-Erlass des BMI (GZ: BMI-VA1300/0528-III/4/b/2018 vom 20. Dezember 2018).
Interessant sind aus meiner Sicht zwei Dinge.
Erstens, dass dort nur der Fall einer nachträglichen Änderung des Geschlechtseintrags auf "divers" nach § 41 PStG 2013 vorgesehen ist. Der m.E. denkbare, ja logisch richtigere Fall, dass die biologische Tatsache der Intersexualität bei der Geburt einfach nicht erkannt und daher falsch beurkundet worden ist, wird nicht berücksichtigt.
Zweitens ist da tatsächlich die Begutachtung durch einen (es ist von mehreren die Rede) "VdG-Board" zwingend vorgesehen. Na, bravo!
Interessant sind aus meiner Sicht zwei Dinge.
Erstens, dass dort nur der Fall einer nachträglichen Änderung des Geschlechtseintrags auf "divers" nach § 41 PStG 2013 vorgesehen ist. Der m.E. denkbare, ja logisch richtigere Fall, dass die biologische Tatsache der Intersexualität bei der Geburt einfach nicht erkannt und daher falsch beurkundet worden ist, wird nicht berücksichtigt.
Zweitens ist da tatsächlich die Begutachtung durch einen (es ist von mehreren die Rede) "VdG-Board" zwingend vorgesehen. Na, bravo!
- Sag' Du mir, in welche Schublade ich passe! -