Ungefährer Zeitrahmen für die Personenstandsänderung
RE: Ungefährer Zeitrahmen für die Personenstandsänderung
Beitrag #9
Den Antrag auf PÄ musst Du bei Deinem Geburtsstandesamt stellen, egal wo Du wohnst.

Lediglich dann, wenn Du als ÖsterreicherIn im Ausland geboren wurdest, gibt es unter gewissen Voraussetzungen eine Möglichkeit die PÄ bei der MA 35 in Wien zu beantragen.

Die VÄ musst Du bei der Bezirksverwaltungsbehörde (BH oder Magistrat) des derzeitigen ordentlichen Wohnsitzes, bzw. der letzten ordentlichen Wohnsitzes in Österrreich beantragen.

Bei gleichzeitiger Beantragung von PÄ und VÄ stellt man den Antrag beim Geburtsstandesamt und die leiten den Antrag auf VÄ, nach erfolgter PÄ, dann an die zuständige Bezirksverwaltungsbehörde weiter.
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RE: Ungefährer Zeitrahmen für die Personenstandsänderung - von versuchsanordnung - 13.03.2012, 21:10
RE: Ungefährer Zeitrahmen für die Personenstandsänderung - von versuchsanordnung - 13.03.2012, 21:35
RE: Ungefährer Zeitrahmen für die Personenstandsänderung - von Angelika - 13.03.2012, 21:40
RE: Ungefährer Zeitrahmen für die Personenstandsänderung - von versuchsanordnung - 14.03.2012, 12:05

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