Beitrag #3
09.05.2019, 17:22
> Artikel 7a Geschlechtszugehörigkeit
(1) Die Geschlechtszugehörigkeit einer Person unterliegt dem Recht des Staates, dem die Person angehört. <
Entwurf für "neues" TSG (D)
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RE: Entwurf für "neues" TSG (D)
Beitrag #3
09.05.2019, 17:22
> Artikel 7a Geschlechtszugehörigkeit
(1) Die Geschlechtszugehörigkeit einer Person unterliegt dem Recht des Staates, dem die Person angehört. <
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