Personenstandsänderung Wien
RE: Personenstandsänderung Wien
Beitrag #8
(19.07.2019, 14:49)Christoph schrieb: Danke, hab gedacht man muss dorthin gehen wo man gemeldet ist!
Die Entscheidung, ob eine Eintragung geändert wird oder nicht, trifft die Personenstandsbehörde (§ 3 PStG 2013), also die Gemeinde, die den Personenstandsfall (hier: die Geburt) in das jeweils geführte Register eingetragen hat. Ist die Eintragung einmal geändert, kann jede Gemeinde anschließend eine (neue) Geburtsurkunde ausstellen.

Es macht also Sinn, beim Standesamt seiner Geburtsgemeinde vorzusprechen, oder den Antrag samt Beweismitteln (insbesondere Bestätigungen von Ärzt/inn/en und Therapeut/inn/en) dorthin zu senden.

Etwas anders ist es bei der Namensänderung, da hier die Entscheidung nicht auf Gemeinde- sondern auf Bezirksebene nach dem Wohnort fällt (§ 7 NÄG; in Wien macht das bei in Wien Geborenen keinen Unterschied, anderswo aber schon).
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Personenstandsänderung Wien - von Christoph - 15.07.2019, 18:18
RE: Personenstandsänderung Wien - von Asti - 15.07.2019, 18:55
RE: Personenstandsänderung Wien - von SonjaSis - 16.07.2019, 06:42
RE: Personenstandsänderung Wien - von Mike-Tanja - 02.08.2019, 17:49
RE: Personenstandsänderung Wien - von Asti - 19.07.2019, 20:00

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