Personenstandsänderung Wien
RE: Personenstandsänderung Wien
Beitrag #9
(02.08.2019, 06:49)Christoph schrieb: Toll die Beamtin hat gemeint dass nochmal alles geprüft werden muss weil der Psychotherapeut das wort irreversiebel nicht verwendet hat. Muss dass wirklich so geschrieben werden? Bei mir steht dabei dass nicht davon auszugehen ist das sich die Geschlechts-Zugehörigkeit noch weiter ändern wird oder so ähnlich... Wir wurde dass bei euch formuliert?
Von Gesetzes wegen gibt es kein entsprechendes "Zauberwort", in der Praxis der Personenstandsbehörden anscheinend aber doch. Aus den entsprechenden Dokumenten sollte hervorgehen, dass keine weiteren Änderungen erfolgen werden ("dass sich am Zugehörigkeitsempfinden zum anderen Geschlecht nichts mehr ändern wird", so der Verwaltungsgerichtshof in der Entscheidung VwSlg 17640 A/2009 vom 27.2.2009). Wenn der Therapeut hier eine Spur von Ungewissheit spüren lässt, ist das natürlich nicht optimal. Im Idealfall sollte er/sie das Höchstgericht wörtlich zitieren.

Versuch also das Standesamt verbal zu überzeugen, lass deinen Therapeuten eine entsprechende Ergänzung ausstellen, und leg' die vor, oder biete, falls a) und b) nicht geht, der Behörde alternative Beweismittel an, z.B. deine Einvernahme als Partei. Letzteres kündigt der zuständigen Beamtin Mehrarbeit an, denn eine solche Beweisaufnahme dauert länger als in ein paar Papieren zu lesen und nach Buzz- und Catchworten zu suchen. Das Beweisanbot darf aber nicht ignoriert werden, sonst hat sie im Fall eines abweisenden Bescheids einen aufgelegten Verfahrensmangel produziert. Damit dürfte meiner Einschätzung nach die Neigung steigen, in der Stellungnahme des Therapeuten doch noch das Wort "irreversibel" zu entdecken. Wink
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