Beitrag #3
02.08.2019, 19:48
(15.07.2019, 19:48)Bonita schrieb: Schau mal dort rein: https://www.oesterreich.gv.at/themen/leb...alt/3.htmlUnterm Strich heißt das: Wenn der OP und seine Partnerin sich nicht entschließen, zu heiraten oder eine eingetragene Partnerschaft einzugehen, wird das recht kompliziert und (im Zweifel wohl für ihn, wenn sie kein eigenes Einkommen hat) teuer. Der österreichische Staat ist, was die Niederlassung von Drittstaatsangehörigen angeht, extrem restriktiv, ja fast schon paranoid (im Hinblick auf den Zuzug von Fremden, die österreichische Sozialleistungen in Anspruch nehmen könnten).
Vielleicht geht's ja über eine "Niederlassungsbewilligung – Angehöriger". Kommt wahrscheinlich drauf an, wie streng die öster. Behörden die einschlägigen Gesetzesbestimmungen anwenden. Die Bewilligung sollte besser vorab aus dem Ausland beantragt werden, weil eine Antragstellung im Inland nicht zur Verlängerung eines visumfreien Aufenthalts berechtigt.
Aber immerhin liegt die Personenstands- und die Namensänderung hinter ihr (für die wären nämlich auch nach einer Niederlassung in Österreich die Behörden in den USA zuständig). So sollte TG/TS/TI im gegebenen Zusammenhang kein Thema sein. Wenn sie erst einmal in Österreich in der sozialen Krankenversicherung ist, dann hat sie auch Anspruch auf entsprechende Leistungen, bis hin zu einer gaOP.
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