Beitrag #6
17.03.2012, 22:36
Ein Lightsheer-Laser ist ein Medizinprodukt gemäß Medizinprodukterichtlinie des Europäischen Rates (93/42/EWG) und nicht für Heimanwendung geeignet und zulässig.
Es handelt sich dabei um ein Lasergerät der Firma Coherent mit der Laserklasse 4 nach ÖVE/ÖNORM EN 60825 in Verbindung mit ÖVE/ÖNORM 60601-2-22. Da es sich um Geräte mit erhöhter Gefährdungsmöglichkeit handelt, dürfen diese Geräte nur im Bereich von Krankenanstalten (diese müssen nicht bettenführend sein) gemäß KAG und unter der Verantwortung eines/einer Arztes/Ärztin eingesetzt werden.
Ob es entsprechende Heimanwendungsgeräte gibt weiß ich nicht, aber ich denke, wenn dem so ist, dann ist die Leistung sicherlich sehr begrenzt (max. Laserklasse 3R). Andernfalls wäre ein Vertrieb eines solchen Gerätes an den nichtprofessionellen Endverbraucher innerhalb der EU nicht zulässig.
Nun aber noch etwas zur Leistung. Ich habe mit enem einzigen Schuss von 65 J ein Blatt Kanzleipapier entzündet. Mit dieser Leistung auf die Haut zu gehen, würde auf alle Fälle zu sehr schwerwiegenden Verbrennungen führen, die vermutlich auch hässliche Narben hinterlassen würden.
Bei der Haarentfernung darf zu Beginn der Therapie die Leistung 20 bis etwa 25 J nicht übersteigen. Später, wenn nur mehr sehr wenige Haare vorhanden sind, darf das Gerät bis allerhöchstens 45 J eingestellt werden.
Es handelt sich dabei um ein Lasergerät der Firma Coherent mit der Laserklasse 4 nach ÖVE/ÖNORM EN 60825 in Verbindung mit ÖVE/ÖNORM 60601-2-22. Da es sich um Geräte mit erhöhter Gefährdungsmöglichkeit handelt, dürfen diese Geräte nur im Bereich von Krankenanstalten (diese müssen nicht bettenführend sein) gemäß KAG und unter der Verantwortung eines/einer Arztes/Ärztin eingesetzt werden.
Ob es entsprechende Heimanwendungsgeräte gibt weiß ich nicht, aber ich denke, wenn dem so ist, dann ist die Leistung sicherlich sehr begrenzt (max. Laserklasse 3R). Andernfalls wäre ein Vertrieb eines solchen Gerätes an den nichtprofessionellen Endverbraucher innerhalb der EU nicht zulässig.
Nun aber noch etwas zur Leistung. Ich habe mit enem einzigen Schuss von 65 J ein Blatt Kanzleipapier entzündet. Mit dieser Leistung auf die Haut zu gehen, würde auf alle Fälle zu sehr schwerwiegenden Verbrennungen führen, die vermutlich auch hässliche Narben hinterlassen würden.
Bei der Haarentfernung darf zu Beginn der Therapie die Leistung 20 bis etwa 25 J nicht übersteigen. Später, wenn nur mehr sehr wenige Haare vorhanden sind, darf das Gerät bis allerhöchstens 45 J eingestellt werden.