Beitrag #3
04.10.2019, 17:14
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 18.10.2021, 19:09 von Mike-Tanja.
Bearbeitungsgrund: stilistische Verbesserungen
)
(02.10.2019, 17:44)Sopherl schrieb: [hier gekürzt]Das Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofs (VwGH) vom 27. Februar 2009, Zl. 2008/17/0054, VwSlg 17640 A/2009, hat tatsächlich den OP-Zwang ein für allemal aus der österreichischen Rechtsordnung entfernt.
Der Artikel aus 2008, den Du angeführt hast, ist ein aus juristischer Sicht sehr interessanter Artikel. Er beschreibt die Überführung eines der wichtigsten Urteile, den Fall des Operationszwangs 2009 für eine Personenstandsänderung vom damals für unzuständig erklärten Verfassungsgerichtshof zum Verwaltungsgerichtshof. Das später erfolgte Urteil des VwGH (Februar 2019) hob die Zwangssterilisation transsexueller Menschen auf. Sehr viele Länder beneideten uns damals!
Eigentlich hätte man das zehnjährige Jubiläum des Datums dieses denkwürdigen Beschlusses des Senats 17 des VwGH in der TG-Gemeinschaft zu einer Feier- oder Gedenkstunde nützen sollen. Der (veröffentlichte) wichtigste (Rechts-) Satz aus dieser Entscheidung mag in der Gegenwart nicht alle Anforderungen jeder/jedes Diskutantin/Diskutanten an den korrekten Sprachgebrauch erfüllen, aber die Essenz wird Bestand haben, die ich ohne juristische Floskeln so formulieren würde: "Der Rechtsbegriff des Geschlechts ist keine Frage der Gene oder der Genitalien sondern eine der sozialen Wirklichkeit; das Geschlecht im rechtlichen Sinne kann daher ohne Skalpell geändert werden." Das bedeutet zwar keine freie Wahl des rechtlich relevanten Geschlechtseintrags in staatlichen Registern und auf diesen basierenden Urkunden, aber die Hürden sind seither niedrig und können meines Erachtens von jedem Menschen bei Bedarf übersprungen werden.
Vielleicht ist die TG-Welt da auch durch ein offenes juristisches Mondfenster gehüpft, das sich so nicht mehr öffnen würde. Nachher kamen zwar als weitere juristische Sternstunden noch die "Ehe für alle" und die Durchbrechung des binären Geschlechtssystems (für nachweislich intersexuelle Menschen), beides Errungenschaften der Rechtsprechung des Verfassungsgerichtshofs. Aber seither arbeitet die politische Führung tendenziell gegen uns.
- Sag' Du mir, in welche Schublade ich passe! -