Beitrag #21
11.01.2020, 17:47
Ich möchte mich Bonita anschließen.
Was die fehlende Bereitschaft der seit 1. Jänner 2020 zur Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) fusionierten allgemeinen Gebietskrankenkassen angeht, bestimmte Operationen zu finanzieren, so muss man das ja nicht hinnehmen! Man kann stets einen formellen Bescheid über die Ablehnung verlangen und anschließend beim zuständigen Sozialgericht dagegen klagen. Das ist etwas mühsam, kostet aber nicht die Welt und birgt, anders als andere gerichtliche Verfahren, auch kaum ein Kostenrisiko. Anwaltspflicht gibt's da vor der ersten Gerichtsinstanz auch keine. Man könnte sich daher auch mit einer einschlägigen Betroffenenorganisation beraten und versuchen, einen Präzedenzfall zu schaffen.
Was die fehlende Bereitschaft der seit 1. Jänner 2020 zur Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) fusionierten allgemeinen Gebietskrankenkassen angeht, bestimmte Operationen zu finanzieren, so muss man das ja nicht hinnehmen! Man kann stets einen formellen Bescheid über die Ablehnung verlangen und anschließend beim zuständigen Sozialgericht dagegen klagen. Das ist etwas mühsam, kostet aber nicht die Welt und birgt, anders als andere gerichtliche Verfahren, auch kaum ein Kostenrisiko. Anwaltspflicht gibt's da vor der ersten Gerichtsinstanz auch keine. Man könnte sich daher auch mit einer einschlägigen Betroffenenorganisation beraten und versuchen, einen Präzedenzfall zu schaffen.
- Sag' Du mir, in welche Schublade ich passe! -