Beitrag #8
01.02.2020, 19:13
Nach dem Stand der rechtlichen Diskussion gibt es sozusagen Transgender, die sich für eine Seite "entschieden" haben (Anführungszeichen, weil es sich regelmäßig nicht um eine Willensentscheidung handelt), die daher eine Personenstandsänderung bewilligt erhalten können, und die man in diesem Zusammenhang Transsexuelle nennen kann.
Für die rechtliche Beurteilung entscheidend ist, dass jemand Sachverständiger bestätigt, dass es "mit hoher Wahrscheinlichkeit" kein Hin-und-Zurück geben wird (die weiteren in der Rechtsprechung des VwGH erwähnten Voraussetzungen "geschlechtskorrigierende Maßnahmen" und "deutliche(n) Annäherung an das äußere Erscheinungsbild des anderen Geschlechts" spielen eine viel geringere Rolle). Also, ja, für die Juristerei verläuft die Grenze praktisch wie die zwischen F-64.0 und F-64.1 in der Medizin. Wenn sich der verwendete Diagnoseschlüssel ändert, wird die Phrase "mit hoher Wahrscheinlichkeit" bzw. die Diagnose "Gender Incongruence" (in der englischen ICD-11-Beschreibung: "marked and persistent incongruence between an individual’s experienced gender and the assigned sex" - ich habe die Worte unterstrichen, auf dies es vermutlich ankommen wird) den Ausschlag geben. Die Dauerhaftigkeit des psychischen Zugehörigkeitsempfindens zu einem Geschlecht entscheidet, nicht die Intensität der Behandlungen (wie gaOP und HRT), die jeweils in Folge notwendig geworden sind.
Ich würde schon sagen, dass der Gast aus der Sendung unter diese Definitionen fällt, auch wenn sie keine "klassische" Transfrau ist.
Für die rechtliche Beurteilung entscheidend ist, dass jemand Sachverständiger bestätigt, dass es "mit hoher Wahrscheinlichkeit" kein Hin-und-Zurück geben wird (die weiteren in der Rechtsprechung des VwGH erwähnten Voraussetzungen "geschlechtskorrigierende Maßnahmen" und "deutliche(n) Annäherung an das äußere Erscheinungsbild des anderen Geschlechts" spielen eine viel geringere Rolle). Also, ja, für die Juristerei verläuft die Grenze praktisch wie die zwischen F-64.0 und F-64.1 in der Medizin. Wenn sich der verwendete Diagnoseschlüssel ändert, wird die Phrase "mit hoher Wahrscheinlichkeit" bzw. die Diagnose "Gender Incongruence" (in der englischen ICD-11-Beschreibung: "marked and persistent incongruence between an individual’s experienced gender and the assigned sex" - ich habe die Worte unterstrichen, auf dies es vermutlich ankommen wird) den Ausschlag geben. Die Dauerhaftigkeit des psychischen Zugehörigkeitsempfindens zu einem Geschlecht entscheidet, nicht die Intensität der Behandlungen (wie gaOP und HRT), die jeweils in Folge notwendig geworden sind.
Ich würde schon sagen, dass der Gast aus der Sendung unter diese Definitionen fällt, auch wenn sie keine "klassische" Transfrau ist.
- Sag' Du mir, in welche Schublade ich passe! -