Beitrag #7
16.02.2020, 14:09
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 16.02.2020, 14:11 von Seven.of.nine.)
Wegen den Fristen,
Mir ist sowas vor einigen Jahren passiert. Für die Krankenkasse müssen alle Stellungnahmen jünger als ein Jahr sein. Dann wird eine Kostenübernahme bewilligt. Die ist aber befristet. Wenn sich wegen der Warterei der tatsächliche OP-Termin hinter das Ende der Kostenübernahme-Bewilligung verschiebt, muß man mit dem schriftlichen Termin vom Krankenhaus am besten sofort! spätestens aber VOR Ablauf der ursprünglichen KK-Bew. nochmal auf die Krankenkasse gehen und die Bewilligug verlängern lassen. Dafür braucht man dann keine neuen 3 Stellungnahmen.
Ich wiederhole: die Verlängerung der Kostenübernahme-Bewilligung muß auf jeden Fall vor deren Ablauf erfolgen.
Ist die Kostenübernahme-Bewilligung einmal abgelaufen, muß der ganze Vorgang von vorne gemacht werden, incl. Stellungnahmen, weil diese bis dann ja auch schon älter als 1 Jahr sind.
---
Was anderes: Seit Jahrzehnten ist es in Österreich in allen med. Bereichen so, daß Privatpatienten ihre Operationen schneller bekommen bzw. kürzer warten müssen. Nach allem was mir bekannt ist, bezahlt die KK das Bett in der allgemeinen Klasse immer und nur den Chirurgen zahlt man dann privat. Das Spitalsbett muß man nur dann selber zahlen, wenn man unbedingt in der 1. Klasse liegen will.
Mir ist sowas vor einigen Jahren passiert. Für die Krankenkasse müssen alle Stellungnahmen jünger als ein Jahr sein. Dann wird eine Kostenübernahme bewilligt. Die ist aber befristet. Wenn sich wegen der Warterei der tatsächliche OP-Termin hinter das Ende der Kostenübernahme-Bewilligung verschiebt, muß man mit dem schriftlichen Termin vom Krankenhaus am besten sofort! spätestens aber VOR Ablauf der ursprünglichen KK-Bew. nochmal auf die Krankenkasse gehen und die Bewilligug verlängern lassen. Dafür braucht man dann keine neuen 3 Stellungnahmen.
Ich wiederhole: die Verlängerung der Kostenübernahme-Bewilligung muß auf jeden Fall vor deren Ablauf erfolgen.
Ist die Kostenübernahme-Bewilligung einmal abgelaufen, muß der ganze Vorgang von vorne gemacht werden, incl. Stellungnahmen, weil diese bis dann ja auch schon älter als 1 Jahr sind.
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Was anderes: Seit Jahrzehnten ist es in Österreich in allen med. Bereichen so, daß Privatpatienten ihre Operationen schneller bekommen bzw. kürzer warten müssen. Nach allem was mir bekannt ist, bezahlt die KK das Bett in der allgemeinen Klasse immer und nur den Chirurgen zahlt man dann privat. Das Spitalsbett muß man nur dann selber zahlen, wenn man unbedingt in der 1. Klasse liegen will.