Datenweitergabe bei Personenstands/Namensänderung
RE: Datenweitergabe bei Personenstands/Namensänderung
Beitrag #5
(27.02.2020, 08:48)Atellana schrieb: Grüß euch!

Vielleicht gibt es ja eh einen Thread hierzu, ich hab den nur nicht gefunden Sad

Weil ich in den nächsten Wochen endlich mein Attest bekomme und ich dann gleich aufs Standesamt rennen werde wegen der Personenstands- und Namensänderung,  habe ich mich gerade gefragt, welche Daten da eigentlich automatisch weitergegeben werden und wo ich selbst hingehen muss.

Was kann ich mir ersparen, weil sie das sowieso automatisch mitbekommen? So gläserner Bürger-mäßig. [hier gekürzt]

Die einzigen gesetzlich ausdrücklich geregelten Fälle, an die ich da denken muss, sind der jeweils ausdrücklich vorgesehene Abgleich zwischen Zentralem Personenstandsregister (ZPR) und Zentralem Melderegister (ZMR) bei Änderung der Namens- und Geschlechtseintragung. Gemäß § 41 Abs. 3 PStG 2013 sollte die Personenstandsbehörde der/dem Betroffenen gleich eine Bestätigung über die geänderten Meldedaten ausstellen oder übermitteln.

Andere Behörden können diese Daten und Register abfragen, ich würde mich aber nicht darauf verlassen, dass jede Änderung unverzüglich in deren Datenverarbeitungen übernommen wird. Bei privaten für eine Datenverarbeitung Verantwortlichen, würde ich das überhaupt nicht erwarten, denn für die ist eine ZMR-Abfrage, wenn überhaupt, nur eingeschränkt möglich und kostenpflichtig. Banken, Versicherungen, Online-Dienste, Geschäftspartner und private Kontakte aller Art überhaupt muss man wohl, ähnlich wie bei einer Übersiedlung, kontaktieren.

Deine rechtliche Identität ändert sich ja nicht, nur zwei Identifizierungsdaten (Vorname und Geschlecht). Insbesondere deine Stammzahl, die aus der ZMR-Zahl abgeleitet wird, bleibt gleich, also auch alle bereichsspezifischen Personenkennzeichen für elektronische Verwaltungszwecke.

Meldebestätigung und (neue) Geburtsurkunde sind hilfreich, wenn jemand einen urkundlichen Nachweis sehen möchte. Andere amtliche Ausweise mit aktuellen Eintragungen natürlich auch.

Für die elektronische Signatur wird man wohl vor Ablauf der fünfjährigen Gültigkeitsdauer ein neues Zertifikat (= eine "neue Handy-Signatur") brauchen. Am besten auf http://www.handy-signatur.at nachschauen, wie das jeweils am besten geht.
- Sag' Du mir, in welche Schublade ich passe! Wave   -
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RE: Datenweitergabe bei Personenstands/Namensänderung - von Mike-Tanja - 27.02.2020, 15:12

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