Datenweitergabe bei Personenstands/Namensänderung
RE: Datenweitergabe bei Personenstands/Namensänderung
Beitrag #9
(28.02.2020, 11:43)Atellana schrieb: Big Grin

@Grundbuch - bin froh, dass ich kein solchernes Eigentum habe (linkslinke Zecke die ich bin) und mir die Zebrahaut erspare. 
[hier gekürzt]
Das Grundbuch wird sicher nicht automatisch geändert. Und - hier kommt die schlechte Nachricht - jede Änderung des Grundbuchstands (etwa der Name einer Eigentümerin oder eines Eigentümers) muss nachvollziehbar sein. Ein Grundsatz jedes Registerrechts, schon seit der Zeit, als die "Bücher" noch wirklich Folianten waren, ist, dass keine vollzogene Eintragung physisch gelöscht im Sinne von unleserlich gemacht werden darf. Sie darf nur als "ungültig" markiert werden. Ähnliches gilt für Registerführung mittels Datenbanken. Irgendwer kann den früheren Namen also sehen (das Grundbuch enthält, iirc, keine Angaben zum Geschlecht).
- Sag' Du mir, in welche Schublade ich passe! Wave   -
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RE: Datenweitergabe bei Personenstands/Namensänderung - von Mike-Tanja - 29.02.2020, 17:39

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