Beitrag #5
04.06.2020, 22:07
(04.06.2020, 15:56)Liz_Gokou schrieb: Hello,Gesetzlich ist da gar nix geregelt, seit der Verfassungsgerichtshof ausgesprochen hat, dass es jedenfalls bei Intersexualität Menschen gibt, die nicht ins binäre Männlein-Weiblein-Schema passen, kann man nicht einmal mehr eindeutig sagen, dass diese binäre Einteilung der ganzen österreichischen Rechtsordnung implizit zu Grunde liegt.
Ich habe eine Fragestellung wo ich gern eure Meinung bzw vllt sogar Gesetzestext von euch lesen würde.
Also ich bin seit ca 6 Monaten in Hormontherapie (MzF) und bekomme demnächst meine PÄ/NÄ. Zur Zeit bin ich auch in der Schule wo es sozusagen WG's gibt. Der Direktor macht sich jetzt Sorgen wie er das regeln soll. Für mich war es ganz logisch - ich komme in die Damenunterkünfte und gehe auch dort Duschen/WC und Co.
Er meinte jedoch das dies nicht möglich wäre nur weil ich eine PÄ gemacht habe, weil die Damen könnten sich sexuell belästigt fühlen da ich noch mein männliches geschlechtsteil besitze.[hier gekürzt]
Hat irgendwer Tipps wie ich mit der Situation umgehen kann bzw Gesetzestexte wo does geregelt ist.
Nach der PÄ kann jedenfalls niemand bestreiten, dass Liz eine Frau ist. Das ist der rechtliche Aspekt. Sozial wäre es halt am einfachsten, wenn sie die Mitschülerinnen und -bewohnerinnen von ihrer geschlechtlichen Identität überzeugen könnte.
- Sag' Du mir, in welche Schublade ich passe! -