Beitrag #6
05.06.2020, 04:27
Ein heikles Thema und auch länderspezifisch sehr unterschiedlich geregelt. Solange man rechtlich die PÄ und VÄ nicht hat muß er/sie dem Geburtsgeschlecht gemäß einquartiert werden. Wäre sinnvoll da vor der Zimmerbelegung eventuell mit Betreuern der SchulWG sprechen vielleicht läßt sich da eine Übergangslösung finden in Form eines 2er Zimmers oder gemeinsam mit Betreuer. Ähnliche Probleme gibt es auch bei mehrtägigen Schulveranstaltungen