Selbstauffassung NACH Personenstand-/VN-Wechsel
RE: Selbstauffassung NACH Personenstand-/VN-Wechsel
Beitrag #6
Jeder Bescheid, der von einem Amt ausgeht, läßt dem Empfänger des Bescheides die Möglichkeit, dagegen Einspruch zu erheben. Das ist immer so, das ist das Rechtssystem. Viele amtliche Bescheide sind ja ungünstig für die Empfänger (z.B. Strafbescheide). Deshalb ist das auch gut so, daß man gegen einen Amtsbescheid Einspruch erheben kann.
Im Fall einer bewilligten PSÄ ist das zwar ein bißchen paradox, weil man den Antrag nach vielen Mühen und Plagen ja selbst gestellt hat, aber es ist trotzdem so, weil das sind übergeordnete Rechtsgrundsätze. Deshalb muß die Behörde, bevor sie die PSÄ tatsächlich durchführt, die Einspruchsfrist abwarten, ob du vielleicht gegen den Bescheid doch noch Einspruch erhebst. Vorher kann sie das nicht machen, weil der Bescheid zwar erstellt aber noch nicht rechtsgültig ist.
Das kann man aber ganz leicht umgehen, genau wie Bonita geschrieben hat, indem du aktiv auf dein Einspruchsrecht verzichtest. Dann muß die Behörde die Einspruchsfrist nicht abwarten und kann die Änderung gleich bzw. innerhalb von 1-2 Wochen tatsächlich durchführen.
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RE: Selbstauffassung NACH Personenstand-/VN-Wechsel - von Seven.of.nine - 10.04.2023, 10:06

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