Beitrag #6
25.03.2025, 21:18
Darf ich vielleicht daran erinnern, dass es hier um ein OGH-Urteil geht, das sich gegen die beantragte Streichung des Geschlechtseintrags richtet.
@Virumyu: Ich fürchte, dass diese Entscheidung eher dem „Willen des Volkes“ entgegenkommt. Ich möchte es aber wirklich nicht per Volksbefragung überprüfen, ob es mehr als zwei Geschlechtseinträge geben soll.
@Izzy: Nein, das betrifft nur NBs, die den Geschlechtseintrag streichen wollen. Es betrifft den rechtlichen M <-> F Geschlechtswechsel nicht (bitte nachlesen). Graupner hat hier mit einem aus dem Zusammenhang gerissenen Zitat nur etwas Wind gemacht.
@Rowan: Um eine zwanghafte Rückänderung der Geschlechtseinträge geht es bei dem Urteil sicher nicht.
@Schattendasein: Nirgends sind die Menschenrechte von LGBTIQ* so gut abgesichert wie in der EU. Bitte reproduziere hier keine FPÖ-Verschwörungspropaganda von „selbsternannter Regierung“, dass „die EU … all unsere Grund- Freiheits- und Eigentumsrechte“ zerstört und wir in einem „politisch gesteuertem Rechtssystem“ leben. Allein die Tatsache, dass du als „kleiner Mensch“ Klagen gegen den Staat führen kannst, ist für den Großteil der Menschheit undenkbar.
Diesen kleinen Luxus sollten wir uns erhalten! Aufgrund eines unerwünschten Urteils die Rechtstaatlichkeit generell zu bezweifeln, halte ich doch für gefährlich. So wurden schon in anderen Ländern unabhängige Gerichte ausgeschalten.
Man wird ja sehen, wie der Verfassungsgerichtshof nun die Sache beurteilt. Immerhin hat er mit Verweis auf die Europäischen Menschenrechte 2018 nichtbinäre Geschlechtskathegorien ermöglicht.
@Virumyu: Ich fürchte, dass diese Entscheidung eher dem „Willen des Volkes“ entgegenkommt. Ich möchte es aber wirklich nicht per Volksbefragung überprüfen, ob es mehr als zwei Geschlechtseinträge geben soll.
@Izzy: Nein, das betrifft nur NBs, die den Geschlechtseintrag streichen wollen. Es betrifft den rechtlichen M <-> F Geschlechtswechsel nicht (bitte nachlesen). Graupner hat hier mit einem aus dem Zusammenhang gerissenen Zitat nur etwas Wind gemacht.
@Rowan: Um eine zwanghafte Rückänderung der Geschlechtseinträge geht es bei dem Urteil sicher nicht.
@Schattendasein: Nirgends sind die Menschenrechte von LGBTIQ* so gut abgesichert wie in der EU. Bitte reproduziere hier keine FPÖ-Verschwörungspropaganda von „selbsternannter Regierung“, dass „die EU … all unsere Grund- Freiheits- und Eigentumsrechte“ zerstört und wir in einem „politisch gesteuertem Rechtssystem“ leben. Allein die Tatsache, dass du als „kleiner Mensch“ Klagen gegen den Staat führen kannst, ist für den Großteil der Menschheit undenkbar.
Diesen kleinen Luxus sollten wir uns erhalten! Aufgrund eines unerwünschten Urteils die Rechtstaatlichkeit generell zu bezweifeln, halte ich doch für gefährlich. So wurden schon in anderen Ländern unabhängige Gerichte ausgeschalten.
Man wird ja sehen, wie der Verfassungsgerichtshof nun die Sache beurteilt. Immerhin hat er mit Verweis auf die Europäischen Menschenrechte 2018 nichtbinäre Geschlechtskathegorien ermöglicht.