Beitrag #1
11.10.2011, 07:23
Vorbemerkung: Das Folgende interessiert mich nicht so sehr aus persönlicher Betroffenheit sondern aus rechtswissenschaftlicher Perspektive.
Eines der Probleme im Verfahren betreffend die Personenstandsänderung von TG in Österreich sind Sachverständigengutachten als Beweismittel.
Braucht man sie, welche braucht man, wer macht sie, wer muss sie bezahlen?
Mich würde vor allem interessieren, ob österreichische Personenstandsbehörden in jüngerer Zeit (seit etwa 2009) Antragstellerinnnen und Antragstellern die Kosten für Gutachten von Nicht-Amtssachverständigen, die die Behörde in Auftrag gegeben hat (also nicht Gutachten, die man selbst machen hat lassen), vorschreiben, und um welche Beträge es da geht?
Eines der Probleme im Verfahren betreffend die Personenstandsänderung von TG in Österreich sind Sachverständigengutachten als Beweismittel.
Braucht man sie, welche braucht man, wer macht sie, wer muss sie bezahlen?
Mich würde vor allem interessieren, ob österreichische Personenstandsbehörden in jüngerer Zeit (seit etwa 2009) Antragstellerinnnen und Antragstellern die Kosten für Gutachten von Nicht-Amtssachverständigen, die die Behörde in Auftrag gegeben hat (also nicht Gutachten, die man selbst machen hat lassen), vorschreiben, und um welche Beträge es da geht?
- Sag' Du mir, in welche Schublade ich passe! -