Wie geht ihr als Transfrau ohne VÄ/PÄ mit Zwangs-Outing um?
RE: Wie geht ihr als Transfrau ohne VÄ/PÄ mit Zwangs-Outing um?
Beitrag #39
(24.04.2013, 14:10)Bonita schrieb: Bei einem RSa (eigenhändiger Rückscheinbrief) siehts da anders aus. Und sonst...
Endlich mal ein Beispiel, hat echt lange gedauert. RSa Briefe kann man leider ohne Zwnagsouting nicht entgegenehmen, da muss Frau wohl oder übel durch. Gottseidank bekommt man den nicht jeden Tag.

(24.04.2013, 14:10)Bonita schrieb: ... wie zum Beispiel "Jammern auf hohem Niveau", außer, wenn es mal nicht solche belanglosen Dinge wie Joghurt und Packerl sind, wenn man als Person sich ausweisen muss... Hilft dann vielleicht ja auch?! (Vorsicht, Sarkasmus!)
Das mit dem Yoghurt war nur eine Verdeutlichung der "Problematik", die eben keine ist. Und ob ich für mein Zwangsouting jemanden Gschichtln erzählen muss oder nicht ist doch völlig egal, solange es keine strafrechtlichen Konsequenzen nach sich ziehen könnte. Und das tut es auch nicht, ausser man macht das mit nem RSa Brief (soll auch schon Poststellen gegeben haben, die an bevollmächtigte Familienmitglieder den Brief aushändigen).

ICh wollte einfach überspitzt zeigen, dass man sich nur in geringen Prozentfällen wirklich persönlich ausweisen muss. Und ein rechtsgültiger Kaufvertrag ist nicht gleich automatisch mit ausweisen verbunden.
Und ja, auch wenn du das für lächerlich empfindest, selbst beim Kauf eines Kaugummis und paar Cent kommt ein rechtsgültiger Kaufvertrag zustande.

Grundsätzlich muss man sich erst dan wirklich ausweisen, wenn es um viel Geld geht (z.B. Autokauf etc.)

Ich habe mir gerade erst Felgen um 2250€ gekauft, hab ich mich ausweisen müssen? Nein!
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RE: Wie geht ihr als Transfrau ohne VÄ/PÄ mit Zwangs-Outing um? - von Yuna - 24.04.2013, 14:25

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