Personenstandänderung Wien (Diagnose nach ICD-10:F.64.0)
RE: Personenstandänderung Wien (Diagnose nach ICD-10:F.64.0)
Beitrag #2
(06.10.2014, 20:52)Tanya15 schrieb: Hallo

Ich werde am 22.10 die Anträge für Personenstands/Namens Änderung in der Östereichische Botschaft in Berlin abgeben . Das solche Anträge bei Österreichischen Ausländer direkt nach Wien geschickt (Zuständige Behörde ) . Es geht um folgendes habe gelesen das "In Wien wird etwa explizit die Diagnose "Transidentität" verlangt wird". In meinen ganzen Gutachten steht die Standard Diagnose laut ICD-10 :F64.0 Transsexulismus. Wird das Probleme geben auf dem Amt ? Aber solche bezeichnung "Transidentität gibts ja gar nicht in den ICD-10.

Ich glaube nicht, dass das etwas ausmacht.

Der Magistrat der Stadt Wien ist, im Gegenteil, vermutlich sogar besonders "genderpolitisch korrekt" dahingehend, dass beachtet wird, dass viele Trans-Menschen Begriffe mit "transsex***" drin ablehnen, weil sie den Eindruck erwecken, es ginge hier vorrangig um ein sexuelles Problem.

Das heißt aber nicht, dass Anträge abgelehnt werden dürfen, bloß weil das "Zauberwort" nicht drinsteht.

F-64.0 ist eine wissenschaftlich gültige medizinische Diagnose, deren Bedeutung jedem Menschen klar wird, der sie im ICD-Index nachschlägt.
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RE: Personenstandänderung Wien (Diagnose nach ICD-10:F.64.0) - von Mike-Tanja - 07.10.2014, 18:05

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