DE: Stuttgarter Erklärung - Menschenrechtskonforme Behandlung Trans-/Intersexualität
Stuttgarter Erklärung - Menschenrechtskonforme Behandlung Trans-/Intersexualität
Beitrag #7
Scheint so, als wenn du dir das TSG nicht wirklich durch gelesen hast, sonst wärst du sicherlich über mehr als eine Stelle gestolpert, die nicht mit der Beschreibung "human" zusammen paßt.
Auch die Wirksamkeit ist ein Trugschluss, sogar Juristen erliegen zu erst der Fehlannahme, alles was Transsexuelle betrifft von diesem Gesetz abgedeckt ist, bis sie in der Praxis merken, dass dieses Gesetz sehr oft mit anderen Gesetzesbüchern beißt. Was dann wieder unnötige Rechtsstreite zur Folge hat.

Auch die Formulierung "Die Personenstandsänderung geht ohne viel Aufheben" würde ich so nicht befürworten. Vielleicht hat eigene Massstäbe, aber ein Prozess vor dem Amtsgericht als Verfahren ohne Streitwert mit zwei gerichtlich bestellten Gutachtern (oder sogar drei Gutachten, sollten die ersten beiden unterschiedlich ausfallen), dürfte für die Mehrheit der Betroffenen keine Lapalie sein.
Auch darf man hier nicht die finazielle Aufwendung nicht aus den Augen lassen, ein Gerichtsverfahren verursacht Prozesskosten und auch die Erstellung der Gutachten muß bezahlt werden.
Ich habe meine Anträge letzten Monat eingereicht und darf schon jetzt einen Kostenvorschuss von 1500 Euro an die Gerichtskasse zahlen, wobei ich davon ausgehe das die Kosten noch steigen werden.
Entweder hast du dich mit der Materie nicht wirklich auseinander gesetzt oder du hast komplett andere Relationen als andere Leute, aber der ganze Aufwand eines Gerichtsverfahrens plus die hohen Kosten sind in meinen Augen ein extrem hoher Aufwand. Das alles nur damit man auch juristisch als Transsexuell anerkannt wird und damit die Bedingungen erfüllt sind, um den Namen und den Geschlechtseintrag ändern zu können? Das steht in keinerlei Verhältnis zu einander.

Auch die Prozessdauer von 6 Monaten kann man nur dann garantieren, wenn alles glatt läuft, sobald sich einer der Beteiligten querstellt, dauert es länger. Ich kenne Fälle von Transfrauen, die mußten 2 Jahre prozessieren, bis das Gericht endlich mal zu einem Urteil gekommen ist.

Nimmt man all diese Dinge zusammen, sehe ich einen dringenden Reformbedarf des deutschen TSG. Für mich selbst ist das inzwischen egal, mein Verfahren läuft, aber wenn ich an die Zukunft und an andere Betroffene denke, muss es eine bessere Lösung geben.
Zu viel Wahrheit wird nicht erkannt; Zu viel Tod am Wegesrand.
Erst auf den zweiten Blick; Erkennst du was dahinter steckt.
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RE: - von GeminiStigma - 25.07.2015, 18:29
... - von Allgäuerin - 26.07.2015, 15:01
Stuttgarter Erklärung - Menschenrechtskonforme Behandlung Trans-/Intersexualität - von Eva_Tg - 26.07.2015, 16:25
.... - von Allgäuerin - 26.07.2015, 18:40

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