Personenstandsänderung – kl. Lösung / gr. Lösung – einige Fragen
RE: Personenstandsänderung – kl. Lösung / gr. Lösung – einige Fragen
Beitrag #21
(24.09.2015, 23:38)Ann Lie schrieb: Hallo

Das ist das was mir auch gegen den Strich geht diese stumpfsinnige und behinderte Begutachterei. Das braucht man doch bei anderen Behandlungen auch nicht das man vom GA des GA noch eins braucht um die Richtigkeit des vorvorletzten zu bestätigen. Reuefälle wird's immer geben, oft nicht weil die Diagnose falsch ist oder der Weg als solcher prinzipiell verkehrt war sondern der/die Betroffene vielleicht etwaige Konsequenzen wie z.B. Ende der Beziehung oder Jobverlust vorher nicht berücksichtigte. [hier gekürzt]

Ich glaube nicht, dass jemand sagen würde: "Ich wäre gerne wieder ein Mann, weil ich es dann im Beruf und in der Familie leichter (gehabt) hätte." Das kommt sicher so gut wie nie vor.

Und wenn jemand das sagt, dann deutet meiner bescheidenen Meinung nach wirklich sehr viel auf eine Fehldiagnose hin. Und auch einiges darauf, dass die vielen diagnostischen und therapeutischen Hürden auf dem TS-Parcours leider doch einen gewissen Sinn machen. Sad Denn nach meinem Wissen ist es eine der fundamentalen Aufgabenstellungen der Diagnose von TS bzw. Gender-Dysphorie, die psychisch-emotionale Unwiderruflichkeit des inneren Rollenwechsels zu bestätigen. Diese Unwiderruflichkeit ist ja auch sinngemäß einer der rechtlichen Tatbestände, um die PÄ bewilligt zu erhalten. Oder, um es salopp zu sagen, die "Wackelkandidat/inn/en" an der Grenzlinie zwischen F-64.0 und F-64.1 sollen herausgefiltert werden.

Es gibt aus meiner Sicht zwei Hauptmotive für den behördlich aufgestellten TS-Parcours. Das unredliche ist, dass möglichst viele Interessengruppen geschäftlich am Kuchen beteiligt werden sollen (durch Privat- oder Kassen-Honorare, Sachverständigengebühren, etc.). Das redliche ist, dass der Chirurg, der für den massiven körperlichen Eingriff der gaOP die Verantwortung übernehmen muss, die größtmögliche Sicherheit haben soll, dass er nachher nicht wegen einer schweren, verstümmelnden Körperverletzung mit Dauerfolgen straf- und zivilrechtlich belangt werden kann.

In diesem Sinne war die Intention der "kleinen Lösung" nach dt. TSG, den Betroffenen zumindest ein einigermaßen diskriminierungsfreies Leben mit neuem Namen zu ermöglichen. Dem dt. TSG und seinem Gesetzgeber kann man aber sicher nicht nachsagen, dass sie die PÄ erleichtern oder sogar dazu ermutigen wollten. U.a. deswegen wurde ja sogar ursprünglich die gaOP zur Bedingung für die vollständige Anerkennung als Frau gemacht. Da stand sozusagen früher ein für Betroffene unübersehbares, riesengroßes Warnschild mitten auf dem TS-Parcours: "Achtung! Ab hier nur weiter nach Schwanz-ab & Eier-ab! Rückstufung zur Frau dann unvermeidlich. Willst Du das wirklich? Überleg' es dir noch einmal!" Sagt m.E. indirekt auch einiges über die (damalige) soziale Bewertung der Geschlechtsrollen. Der Wunsch, sich derart zu "degradieren", musste die (psycho-) pathologisch begründete Ausnahme bleiben.
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