Wien, KAV und KA Rudolfstifung, Datenaktualisierung
RE: Wien, KAV und KA Rudolfstifung, Datenaktualisierung
Beitrag #2

Zuerst müsste man einmal wissen, wo die Quelle der unrichtigen Daten sitzt: Beim Magistrat der Stadt Wien (vermutlich Datenanwendung 0000191/055 - Patientenverwaltung und -verarbeitung, Patientenabrechnung der Krankenanstalten der Stadt Wien) oder beim Hauptverband der Sozialversicherungsträger als gesetzlichem Dienstleister (§ 31 Abs. 4 und 11 ASVG) u.a. des zuständigen Krankenversicherungsträgers bei der Führung einer zentralen Datenbank der Versicherten. Letztere kann als (Vergleichs-) Datenquelle bei allen Verarbeitungsvorgängen, bei denen die E-Card als Schlüsselkarte verwendet wird, aufgerufen werden (Elektronisches Verwaltungssystem der Österreichischen Sozialversicherungen, im Gesetz kurz ELSY genannt).

Grundsätzlich bauen die beim Hauptverband auch sehr, sehr selten Sch***, das heißt, wenn Dora eine E-Card auf ihren aktuellen Namen hat, sollte dort drauf auch ihr Geschlecht richtig gespeichert sein (§ 31a Abs. 3 Z 1 lit. a ASVG), ebenso in der zentralen Datenbank.

Bleiben der Magistrat der Stadt Wien und der Krankenanstaltenverbund (KAV).

Und die können und müssen das ändern. Das ist ihre Pflicht und Doras verfassungsgesetzlich garantiertes Recht auf Datenrichtigkeit (§ 1 Abs. 3 Z 2 und § 27 Abs. 1 DSG 2000).
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RE: Wien, KAV und KA Rudolfstifung, Datenaktualisierung - von Mike-Tanja - 29.12.2015, 18:25

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