D: Verfassungsgericht hält an Begutachtung fest
RE: D: Verfassungsgericht hält an Begutachtung fest
Beitrag #6
(27.11.2017, 21:15)Mike-Tanja schrieb: In Österreich ist nicht ausdrücklich der Nachweis einer psychischen Erkrankung sondern a) der Dauerhaftigkeit des abweichenden Geschlechtsempfindens (erfolgt faktisch natürlich durch die nachgewiesene Diagnose F-64.0)


Merkste was? 


(27.11.2017, 21:15)Mike-Tanja schrieb: b) einer deutlichen Annäherung an das äußere Erscheinungsbild des Identitätsgeschlechts gefordert


Also hat beispielsweise eine Frau, die dem dem stereotypen Bild einer Frau nicht enspricht(z.B. Kurzhaarfrisur, trägt lieber Hemden als Blusen und lieber Hose als Rock...) und nur ein Körperproblem hat, wenig Chancen auf die PÄ/VÄ? Wie assozial ist das denn?

~ Schônheit, Weisheit, Stârke ~
Zitat



Nachrichten in diesem Thema
RE: D: Verfassungsgericht hält an Begutachtung fest - von Patricia1975 - 26.11.2017, 00:08
RE: D: Verfassungsgericht hält an Begutachtung fest - von Patricia1975 - 26.11.2017, 00:11
RE: D: Verfassungsgericht hält an Begutachtung fest - von Katzenmutti Lydia - 27.11.2017, 21:59

Gehe zu: