Entschließung des Europäischen Parlaments vom 1. März 2018
RE: Entschließung des Europäischen Parlaments vom 1. März 2018
Beitrag #14
der deutsche Text ist tatsächlich sehr schlecht:

"bedauert, dass derzeit noch immer mehrere Mitgliedstaaten Anforderungen an Transgender-Personen stellen und so z. B. einen medizinischen Eingriff für die Anerkennung ihrer Geschlechtsumwandlung, unter anderem in Pässen und Ausweisdokumenten, und eine Zwangssterilisierung als Voraussetzung für die Geschlechtsumwandlung fordern;

Dieser Satz impliziert nämlich, dass die Europäische Kommission davon ausgeht, dass es auch "Geschlechtsumwandlungen" ohne medizinische Eingriffe geben kann. Das kann dann aber nur bedeuten, dass in diesem Zusammenhang die bloße Anerkennung in Pässen und Ausweisdokumenten (wobei ich nicht weiß warum hier zwischen Pass und Ausweisdokument unterschieden wird. Das eine ist schließlich der Oberbegriff für das andere) in den Augen des Parlaments als "Geschlechtsumwandlung" angesehen wird. Ich finde der Text (oder nur die Übersetzung?) ist sehr ungenau und nicht wirklich stringent. Ob das einer Ignoranz geschuldet ist oder einfach aus Unwissenheit so geschrieben ist, können wir natürlich nicht feststellen. Ich glaube aber dass es für nicht betroffene Personen einfach schwer ist, diese Differenzierung (Umwandlung v/o Angleichung) wirklich nachzuvollziehen und der nicht korrekte Begriff "Umwandlung" einfach griffiger ist.
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RE: Entschließung des Europäischen Parlaments vom 1. März 2018 - von SingingComet - 15.03.2018, 23:17

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