Personenstandsänderung/Gutachten/Kosten
RE: Personenstandsänderung/Gutachten/Kosten
Beitrag #46
(11.06.2012, 23:08)Sarah-Michelle schrieb: Ich frage mich wirklich, wie Verwaltungsbeamte als auch juristische Beamte eine Feststellung im Sinne des ÄE stellen können, ohne dabei womöglich sich in eine Materie zu verhedern, die mitunter einen medizinisch-psychologischen Touch hat.

Ein begründeter Einwand. Er passt aber mehr zur Frage der Prognoseentscheidung über die Dauerhaftigkeit des Gender-Zugehörigkeitsempfindens. Nimmt man das (--> juristisch) als festes Tatbestandselement an, das (--> Auslegung des PStG durch VfGH und VwGH) Anspruch auf die Personenstandsänderung verleiht, dann muss man wohl jemand Sachverständigen fragen, der eine Berufsbezeichnung mit der Anfangssilbe "Psy" führt, wenn man nicht im Kaffeesud lesen möchte. Wink

Ein wissenschaftliches Sachverständigengutachten über das geschlechtsspezifische "äußere Erscheinungsbild" eines Transmenschen halte ich dagegen für....na ja, eine fragwürdige Aufgabenstellung halt! Da spielen m.E. zu viele soziale Komponenten und sittliche Konventionen mit, um objektiv-wissenschaftlich argumentieren zu können. Vor kaum etwas mehr als 100 Jahren hätte man einer Cis-Frau in Hosen und mit kurzem Haar ja auch noch glatt das "weibliche Erscheinungsbild" abgesprochen!

Also ist es hier aus meiner Sicht nicht falsch, einfach den Eindruck wiederzugeben, den ein Gegenüber im Gespräch gewinnt, und das als Beweis zu verwerten. Immerhin ist aus den einschlägigen Gerichtsentscheidungen zwischen den Zeilen m.E. eine gewisse fürsorgliche Komponente herauszulesen. Die/Der Antragsteller/in soll in der neuen Rolle in "freier Wildbahn" bestehen können und vor einer vorschnellen Entscheidung bewahrt werden.

Am einfachste ist es natürlich, den ganzen Prozess der Transition, des Rollenwechsels mit allen äußeren Anpassungen, möglichst gut zu dokumentieren, schriftliche Befunde zu sammeln, von jeder konsultierten Stelle, der Krankenkasse, jeder Selbsthilfegruppe, jeder/jedem Therapeutin/Therapeuten, Endokrinologin/Endokrinologen, Gynäkologin/Gynäkologen, etc., schriftliche Bestätigungen mit den "richtigen Worten", auf die die Personenstandsbehörden halt stehen, zu erbitten. Selbst Rechnungen von der Laser- oder Nadelepi zählen hier als Beweismittel (für die Veränderung des äußeren Erscheinungsbildes nämlich)!

Wäre ich Standesbeamtin, und käme jemand mit dem Antrag auf PÄ und einer solchen Dokumentation zu mir, müsste die Oberbehörde mir schon mit dem Sechsschüssigen (also einem Disziplinarverfahren und dergleichen) drohen, damit ich das nicht sofort genehmige, auch ohne formelles "Gutachten". Undecided
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RE: Personenstandsänderung/Gutachten/Kosten - von gertrud_desch - 06.06.2012, 20:13
RE: Personenstandsänderung/Gutachten/Kosten - von Mike-Tanja - 12.06.2012, 00:15

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