Hab ich ein Anrecht zur Stellung? (FtM)
RE: Hab ich ein Anrecht zur Stellung? (FtM)
Beitrag #3
so zwingend ist der Wehrdienst auch nicht da er letztlich einen realen Einkommensverlust bedeutet, von daher ist dieser nicht wirklich anstrebbar man kann sich aber durchaus auch freiwillig zum Grundwehrdienst verpflichten um dem auch statt zu geben ist natürlich die Beurteilung durch die Stellungskommission erforderlich. solltest du daher freiwillig diesen Dienst anstreben dann kannst du das bei einen der Termine wo freiwillige Rekruten eingeladen werden. Kann auf der Seite des Verteidigungsbüro nachgeforscht werden wann so ein Termin stattfindet.
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RE: Hab ich ein Anrecht zur Stellung? (FtM) - von Michaela1170 - 14.11.2020, 10:42

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