Vornamensänderung in Österreich (Rechtslage und Hinweise)
RE: Vornamensänderung in Österreich (Rechtslage und Hinweise)
Beitrag #8
Das ist meines Wissens nach vom sozialen Status abhängig und auch von der Auslegung der/des jeweiligen Standesbeamten. Am Besten ist es - bei Unwissenheit - der/demjenigen den Gesetzestext zuzusenden, das reicht in der Regel. Geschlechtsneutrale Vornamen gehen in der Regel problemlos durch, z. B. Andrea ist in Italien auch ein männlicher Vorname, etc.....

zur Info:

http://www.beliebte-vornamen.de/3841-uni.htm

Im günstigstem Fall kostet eine VÄ 13,70, Staatsbürgerschafts Austellung und die Meldung ans ZMR included! zuzüglich die Kosten für Reisepaß, Führerschein, etc....

Bzgl. e-card muss man selber mit dem VÄ Bescheid auf die GGK pilgern.

Edit: Bei einer PÄ gilt diese Regelung nicht, das geht dann in einem Vorgang und man spart sich dann doppelte Kosten. Ich hab noch doppelt bezahlt, weil die PÄ damals ohne OP noch nicht möglich war.
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RE: Vornamensänderung in Österreich (Rechtslage und Hinweise) - von Ulli - 13.10.2012, 14:05

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