Personenstandsänderung/Gutachten/Kosten
RE: Personenstandsänderung/Gutachten/Kosten
Beitrag #71
Danke.
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RE: Personenstandsänderung/Gutachten/Kosten
Beitrag #72
Sage nichts mehr zu diesem Thema,ist eine Depatte,welche mir nicht hilft.
Die Anrede,hatte im Dez,den ersten Krach mit Ihr,
doch sie hat es nicht gelernt,sich korekt zu verhalten.

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RE: Personenstandsänderung/Gutachten/Kosten
Beitrag #73
Warte doch einfach das Gespräch mit Sarah-Michele ab, auch wenn man da schon ungeduldig werden kann - verstehe ich. Danach könnt Ihr dann entscheiden, welche die richtige Strategie sein soll!
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RE: Personenstandsänderung/Gutachten/Kosten
Beitrag #74
Manchmal benutzen die Therapeuten die falsche Anrede vielleicht absichtlich?
Meine hat sich sehr bemüht gar keine Anrede zu verwenden.
Ich bin nicht mein Körper.
Träume nicht dein Leben, sondern lebe deinen Traum.
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RE: Personenstandsänderung/Gutachten/Kosten
Beitrag #75
Mag sein. Es könnte ja sehr viel davon abhängen wie man/frau drauf reagiert. Nur das kann es ein- maximal 2-mal sein. Danach halte ich es für Ignoranz und Diskriminierung.
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RE: Personenstandsänderung/Gutachten/Kosten
Beitrag #76
kurze Frage: die Gutachten zur Personenstandsänderung kann ich auch für die OP verwenden? oder muss ich da nochmal 2 neue machen lassen?
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RE: Personenstandsänderung/Gutachten/Kosten
Beitrag #77
Die Frage,ist wo du zu Hause bist in der BRD oder Östereich.
Da gibt es grafierente unterschiede schon alleine bei der Pä
Wir brauchen dafür kein Gutachten.

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RE: Personenstandsänderung/Gutachten/Kosten
Beitrag #78
Lara, da Du in Deutschland lebst, nehme ich mal an, dass Du auch deutsche Staatsbürgerin bist.

In diesem Fall gilt für Dich hinsichtlich der PÄ und er VÄ das TSG. Ob die entsprechenden Gutachten auch für die Bewilligung der Kostenübernahme der GA-OP durch Deine KK reichen, kann ich nicht sagen. Das Beste wird wohl sein, wenn Du ganz einfach bei Deiner KK oder beim MdK nachfragst.
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RE: Personenstandsänderung/Gutachten/Kosten
Beitrag #79
(10.09.2012, 21:16)Lara K schrieb: kurze Frage: die Gutachten zur Personenstandsänderung kann ich auch für die OP verwenden? oder muss ich da nochmal 2 neue machen lassen?

Das Gutachten für die PÄ soll 1. dem zuständigen Amtsgericht etwas beweisen (Nicht-Übereinstimmung von Identitätsgeschlecht und Registergeschlecht), das Gutachten für die OP soll 2. den Chirurgen absichern, d.h. im Fall der Fälle beweisen, dass er sich davon überzeugt hat, dass die Patientin keine spinnerte Simulantin ist, bevor er an ihren primären Geschlechtsmerkmalen herumschneidet.

Also könnte es darauf ankommen, dass nicht zu viel Zeit zwischen 1. und 2. vergeht. Ärzte möchten regelmäßig aktuelle Befunde sehen.
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RE: Personenstandsänderung/Gutachten/Kosten
Beitrag #80
danke für euere Antworten Smile
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