Geschlechtsangleichung im Gefängnis
RE: Geschlechtsangleichung im Gefängnis
Beitrag #36
(17.06.2016, 20:02)Aniistar schrieb: ich weiß es ist schon älter aber wollte kein neuen aufmachen!

Wie ist das nun in welchen Gefängnis müssen welche ?

Ich hab immer gedacht das was im ausweis steht zählt auch wenn die frau keine Hormone nimmt und denn penis noch hat kommt sie ins Frauen Gefängnis weil die PÄ Bewilligt wurde  ?


Wie ist das bei denen die auch als Frau leben aber noch Mänlich im ausweis steht
also sprich die zb. Hormone nehmen oder die op schon hatten also schon eine vagina haben blos noch keine PÄ Beantragt haben ?

Wenn ihr das mal erklären könntet wäre echt Top!
Gefängnisverwaltungen sind bürokratische Systeme, also haben sie ganz gerne klare Anweisungen, wie etwas zu erledigen ist.

Damit zählt für die im Zweifel immer das, was in den Papieren steht: das amtlich registrierte Geschlecht, ganz egal ob Geburtsgeschlecht oder das nach der Personenstandsänderung einer TS in der Geburtsurkunde und anderen Papieren aufscheinende Identitätsgeschlecht.

Für Österreich würde ich sagen: Sobald eine Stelle in der Vollzugsverwaltung (also die/der Leiter/in einer Justizanstalt als Vollzugsbehörde) von Transgender-Komponenten in der Lebensgeschichte einer/eines Gefangenen erfährt, wird sie/er das aktenkundig machen (vermutlich auch eine entsprechende Anmerkung im Personendatensatz der/des Betroffenen in der IVS [Integrierte Vollzugsverwaltung, ein Informationsverbundsystem des Justizministeriums] veranlassen) und weitere Überlegungen anstellen. Das kann ein heikler Balanceakt sein. Einerseits ist es nicht unproblematisch, etwa eine Transfrau mit PÄ vor dem Wachpersonal zu outen, andererseits ist es m.E. schon sinnvoll, dass die Aufseher/innen das vorher wissen, wenn etwa eine Non-OP-Transfrau unter der Dusche mit Cisfrauen in Kontakt kommt. Es sollte für alle Beteiligten klar sein, dass nicht-stimmige äußerliche Geschlechtsmerkmale etwas Normales sind, und man damit auch im Gefängnisalltag klarkommen muss.

Während eine Non-OP-TS mit PÄ sich wenigstens auf das Gesetz berufen kann, wenn es um die Frage geht, ob sie in die Schwarzau (meines Wissens einzige JA nur für Frauen in der Nähe von Wiener Neustadt) gehört, hat eine Transfrau ohne PÄ bei dieser Diskussion keine Chance. Denn die Vollzugsverwaltung kann ja nicht danach entscheiden, ob sie feminin wirkt, oder ob ihr Passing überzeugend ist. Das Beste, was sie erreichen kann, ist besondere Rücksichtnahme seitens der Wachen in einer Männer-JA und eventuell eine Extra-Zeit unter der Dusche. Problem: eine solche Spezialbehandlung kann Mitgefangene auch extra gamsig und dazu noch neidisch machen.

Und, nach neuester Entwicklung, hat sie die Chance, eine geschlechtsangleichende Behandlung während der Haft zu beginnen oder fortzusetzen.
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