Welche Seite ist "richtig"? WC-Benützung durch Trans-Menschen
RE: Welche Seite ist "richtig"? WC-Benützung durch Trans-Menschen
Beitrag #27
Erstmal vorweg, hat Tanja natürlich Recht:

(17.02.2014, 18:21)Mike-Tanja schrieb:
Das Problem von Eva_Tg ist aber aus meiner Sicht weder das Gerichts- noch das Verwaltungsstrafrecht (das, was in Deutschland afaik als "Ordnungswidrigkeitenrecht" bezeichnet wird) sondern das komplizierte Verfahren nach dem deutschen TSG, das die Anerkennung des Identitätsgeschlechts erschwert, verzögert und unnötig teuer macht.

Das ist ein Diskrepanz-Problem und das wird mit der Zeit nunmal größer. Ich entwickel mich geistig, emotional und sozial weiter, sowie im Verhalten und im Aussehen. Ich denke, diese Entwicklung ist logisch und nachvollziehbar. Ich möchte mal behaupten, im Laufe des letzten Jahres habe ich eine neue Identität entwickelt (deswegen sprechen wir ja auch von Transidentität). Aber im juristischen Sinne hat sich keine Entwicklung vollzogen, ich laufe mit Ausweisen und Dokumenten rum, die nicht mehr wirklich zu mir gehören.
Und der Unterschied wird einfach immer größer, länger es dauert. Wie gesagt, ich spüre es im Alltag immer mehr, daß es eigentlich nicht mehr "mein Ausweis", "mein Führerschein" oder sonst was ist.
Keine Ahnung, ob das so nachvollziehbar ist, aber anders kann ich es nicht beschreiben. Außerdem hat das ganze einen völlig anderen Stellenwert in Deutschland, so ziemlich jede Transsexuelle wird ganz stolz erzählen, daß sie ihren neuen Ausweis bekommen hat, oft ist das für die Person wichtiger als HRTs, OPs oder ähnliche Maßnahmen.

Weiter zu den Ausführungen:

(17.02.2014, 18:21)Mike-Tanja schrieb:
Wäre das nicht so, hätte ich mir meine Abhandlung sparen können. Ich setze daher u.a. beim Begriff der "Schicklichkeit" an. Würde man die Gleichung "amtlicher Mann am Damenklo" = "schickt sich keinesfalls" aufstellen, dann würde sich jede/r der Verletzung des öffentlichen Anstands schuldig machen, der bei einer Beanstandung Rolleyes nicht einen Ausweis mit dem entsprechenden Eintrag herzeigen kann. Wie schon gesagt, ich vertrete aber nicht diese Ansicht! Man könnte sogar sagen, dass durch die von mir vertretene Ansicht, dass eine TG, die sich auf der Damentoilette sozial korrekt benimmt, unabhängig vom Geschlechtseintrag in ihrem Ausweis, nicht den öffentlichen Anstand verletzt, die entsprechenden Gesetze (wie die §§ 11 ff des Tiroler Landes-Polizeigesetzes) verfassungskonform (--> Art 1 GRC) ausgelegt werden, da die umgekehrte Lösung ("Ab aufs Herrenklo!") gegen die Menschenwürde wäre. Mag sein, dass manche oder sogar viele Menschen dies zwar immer noch als unschicklich empfinden, auf keinen Fall ist es aber m.E. der vom Gesetz zur Strafbarkeit geforderte grobe Verstoß "gegen die in der Öffentlichkeit zu beachtenden allgemein anerkannten Grundsätze der Schicklichkeit".

Was die Schicklichkeit angeht, würde ich aufs Männerklo gehen, würde ich wahrscheinlich eher unschicklich handeln. Auf dem Damenklo auf keinen Fall, wie man sieht ja noch nicht mal in der Damendusche (sofern ich nicht nackt dusche).
Nur was machen die, die in meiner Situation sind, aber weniger Glück haben als ich? Natürlich muß jeder Mensch wissen, was er sich selbst und anderen zu muten will. Aber juristisch nach Augenmaß entscheiden... äh, fragwürdig...

(17.02.2014, 18:21)Mike-Tanja schrieb:
Für die genaue Erläuterung der Rechtslage in Deutschland halte ich mich nicht für ausreichend kompetent. Ich kenne etwa die Rechtsprechung des deutschen Bundesverfassungsgerichts zu Artikel 1 Abs. 1 GG nicht im Detail.

Ich glaube aber nicht, dass die Menschenwürde mit rechtlichen Regelungen im Konflikt steht, die dychotomisch zwischen "Mann" und "Frau" unterscheiden, obwohl es eine klare Tendenz dahin gibt, diese Unterscheidung aufzuweichen. Daraus folgt, dass rein rechtlich eben im Zweifelsfall das Registergeschlecht zählt.

Da kann ich dir auch keine Beispiele nennen, da aber Artikel 1 Abs. GG wird eigentlich von keinem Gericht außer Kraft gesetzt. Nicht mal in Fällen, die an die Grenzen der Rechtsstaatlichkeit, wie etwas "Menschenwürde des Täters vs. Recht auf Leben des Opfer", wie im Fall Daschner. Ich hoffe der Name sagt dir was.
Daher würde ich sagen, im Zweifel zählt die Würde der Betroffenen und ihr nicht Registergeschlecht.

Aber ich könnte, mal bei Transsexuell.de nachfragen, ob die wissen, ob es zu diesem Punkt Hinweise gibt, wie deutsche Richter das bewerten würden.
Zu viel Wahrheit wird nicht erkannt; Zu viel Tod am Wegesrand.
Erst auf den zweiten Blick; Erkennst du was dahinter steckt.
WWW
Zitat



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RE: Welche Seite ist "richtig"? WC-Benützung durch Trans-Menschen - von Eva_Tg - 17.02.2014, 19:52

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