Ehe: TS als Aufhebungs- und Verschuldensgrund
RE: Ehe: TS als Aufhebungs- und Verschuldensgrund
Beitrag #7
(04.08.2014, 14:10)Mike-Tanja schrieb: Dieser Fall zeigt sehr schön die Probleme, die das geltende EheG für Trans-Menschen immer noch bereit hält.

Womit mit diesem Fall ein bisher unterschätztes, wenn nicht sogar bisher überhaupt nicht beachtetes Problem an die Rechtsoberfläche geraten ist.
(BTW: Dieses Problem betrifft im Übrigen nicht minder alle LGBTI-Personen, die im Wissen oder auch nur in der Ahnung ihrer geschlechtlichen Identität und/oder sexuellen Orientierung eine Ehe eingegangen sind.)

Allerdings vermag ich die Mehrzahl in deinem Satz (ie "die Probleme") nicht zu deuten. Hast du da bestimmtes im Visier?

Zitat: Hier hat diese in anderen Fällen (z.B. in der Therapie, bei Hormon- & OP-Freigabe) treffende und vorteilhafte Selbsteinschätzung mit gewisser Härte juristisch "fehlgezündet". [... hier gekürzt ...] Formal war die Eheschließung zwar möglich - weil sie vor der PÄ erfolgt ist -, aber materiell war die Ehe damit an der Wurzel anfechtbar und konnte nicht gegen den Willen der Partnerin aufrecht erhalten werden (was der VfGH in VfSlg 17849/2006 ja schon zart angedeutet hat). Dazu noch der Vorwurf der Täuschung durch Nichtinformation der Partnerin, daran anknüpfend ein Verschuldensausspruch mit allen finanziellen Folgen.

Was sagt uns das? Im Gegensatz zu manch anderen hochgeschaukelten angeblichen gesetzlich-politisch zu lösenden Problemen[1], handelt es sich hier tatsächlich um ein Problem, das dringend von den Lobbygruppen (NGOs wie parteipolitische Gruppen), sowie von den den LGBTI-Menschen wohlgesinnten Parlamentsfraktionen angegangen werden muss.[2]

Zitat:Fazit: Man kann einer Transfrau derzeit nur raten, als Partei in einem eherechtlichen Streitverfahren stets zu betonen, dass sie sich erst nach der Eheschließung ihrer Transsexualität bewusst geworden ist. Blöd wäre es nur, wenn sie schon vorher in irgendeiner Form von Therapie war, und die Gegenseite das beweisen kann. Dann sollte sie sicherstellen, dass die Partnerin zugesagt hat, den ganzen Weg mitzugehen, bzw. beweisen können, dass die Partnerin schon vor der Eheschließung davon gewusst hat. Dann rettet sie vielleicht nicht die Ehe, wenn die Partnerin auf Aufhebung der Ehe (ist nicht ganz dasselbe wie eine Scheidung!) klagt, aber erspart sich den Verschuldensausspruch.

Dein Rat in allen Ehren. Aber wenn es schon mal zur Einleitung eines Scheidungs- oder Aufhebungsverfahren gekommen ist, dann ist es schon zu spät. Da gilt es nurmehr daran zu arbeiten, dass es zu einer einvernehmlichen Scheidung - und, wenn Kinder aus der Ehe mitbeteiligt sind -, dass es zu keinem Rosenkrieg auf dem Rücken der Kinder kommt.

Und seien wir uns ehrlich: Es sind nur die wenigsten TGs, die erst nach der Eheschließung sich ihrer Veranlagung wirklich bewusst werden. Für viele, zumindest soweit es die "klassischen" Transsexuellen betrifft, ist der Schritt in die Ehe eine mehr oder weniger unbewusste Flucht in den Selbstbeweis, doch das Hebammengeschlecht leben zu können, ein/e gute/r Ehepartner/in und ggf. Elternteil zu sein.

Wie oben gesagt: Der Problempunkt ist höchst dringend von den TG-Lobbys und Parlamentsfraktionen aufzunehmen!

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[1] Die mMn von der TransCommunity als rechtlich zu lösenden hochgespielten Probleme, die mir da auf die Schnelle einfallen: Namensänderung ohne PÄ (beachte: Geschlecht ist kein Rechtsbegriff!); Angst vor Nicht-mehr-Aufkommen der OP- und weiteren transspezifischen Krankheitskosten nach dem höchstgerichtlichen Fall des OP-Zwangs für und vor der PÄ, etc.

[2] An dieser Stelle übrigens auch ein Gedanken und Gedenken an Barbara Prammer, die neben anderen Themenkreisen auch eine der großen Stützen der LGBTI-Community war. Eine der wenigen Menschen, die zum demokratischen und politischen Gewissen Österreichs zu zählen sind.
Verneigung und RIP!
Zitat



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RE: Ehe: TS als Aufhebungs- und Verschuldensgrund - von Elisabeth I. - 05.08.2014, 12:01
RE: Ehe: TS als Aufhebungs- und Verschuldensgrund - von Cappuccetto - 10.08.2014, 11:33

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