Ehe: TS als Aufhebungs- und Verschuldensgrund
RE: Ehe: TS als Aufhebungs- und Verschuldensgrund
Beitrag #8
(05.08.2014, 02:36)Madleine schrieb: Und einmal mehr: Ehe ist brandgefährlich.

Das ganze Leben ist brandgefährlich.

Zitat: In diesem Fall: Was, wenn TG Neigung in Pupertät vorhanden war, der Beschuldigte ...

Autsch!
Wenn ich "der Beschuldigte" in der konservativ-transphobischen Presse lese, wundert es mich wenig. Aber hier?

Zitat: ... aber zum Zeitpunkt der Heirat diese für "überwunden" hielt, und es später nur deshalb zu einem "Rückfall" kam, weil die Ehefrau dem Ehemann kein befriedigendes Eheleben ermöglichte?

Wäre zumindest eine Strategie.

Das war in ähnlicher Argumentation im ggst. Rechtsfall die Strategie, die letztlich zu dieser unbefriedigenden höchstgerichtlichen RSpr geführt hat.
Zitat



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RE: Ehe: TS als Aufhebungs- und Verschuldensgrund - von Elisabeth I. - 05.08.2014, 12:10
RE: Ehe: TS als Aufhebungs- und Verschuldensgrund - von Cappuccetto - 10.08.2014, 11:33

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