Weg mit den dilettantischen Behandlungsempfehlungen für TG
RE: Weg mit den dilettantischen Behandlungsempfehlungen für TG
Beitrag #8
Nochmals auf den falschen § 16 PStG 1983 statt § 41 PStG 2013 zurückkommend, um die Absurdität des unwichtigen Nebenschauplatzes in dem offenen Brief an die Ministerin sowie in der Petition exemplarisch darzustellen:

Zur Erinnerung:
(12.10.2014, 02:39)Elisabeth I. schrieb: Damit, dass ihr euch über den falsch geannten § 16 statt § 41 PStG dermaßen aufregt, rückt ihr einen formalen Nebenschauplatz in den unwichtigen Blickwinkel und lenkt von den wirklich wichtigen Dingen ab [...] - hier wurde schlichtweg in der Endfassung der "Empfehlungen" vergessen redaktionell nachzuziehen.
Sowas kommt öfters vor - sogar in Gesetzen selbst passieren derartige Fauxpas. [...]

Sowie:
(13.10.2014, 21:35)Elisabeth I. schrieb: [...] Und eben auch um den völlig unwichtigen formalen Nebenschausplatz des falschen PStG-Paragrafen, der sich ebenso in der Petition wiederfindet, und der vom Wichtigen ablenkt.

Gerade zuvor finde ich nun auf der offiziellen Seite von wien.gv.at zum Thema Personenstandsänderung bei Transgender-Personen, wo in der dzt. gültigen Fassung geschrieben steht:
wien.gv.at schrieb:In Österreich ist ein juristischer Geschlechtswechsel seit 1983 möglich und erfolgt nach Paragraf 16 Personenstandsgesetz. Demnach hat die Personenstandsbehörde eine Beurkundung zu ändern, wenn diese nach der Eintragung unrichtig geworden ist.

Selbst die "Wiener Antidiskriminierungsstelle für gleichgeschlechtliche und transgender Lebensweisen", verantwortlich für diese Seite, hat verabsäumt auf den aktuellen § 41 PStG 2013 nachzuziehen.

So what aber auch.

Aber in der Zwischenzeit bemerkte ich ja durchaus auch eine Beratungsresistenz bei TransX: Währenddessen ich gestern, 13.10., meinen Beitrag (#7 in diesem Thread) formulierte, abgesetzt um 21:35, schlug - von mir zu diesem Zeitpunkt unbemerkt - ein Infomail von TransX / Eva F. um 20:42 in der Mailbox auf, worin lauthals um die Unterstützung zur ePetition geworben wird, sowie im Volltext der offene Brief an die Minsterin enthalten ist - weiterhin mit der absurden Nebenfront des alten PStG-Paragrafen.

Und ganz im Gegenteil, das wild um sich Schlagen von TransX wird immer mehr, heißt es doch im Subject des Massenmails: "Dubiose Behandlungsempfehungen für Transsexuelle." Also nicht mehr sind die "Empfehlungen" (nur) dilettantisch, nurnmehr sind sie sogar dubios.
Zitat



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RE: Weg mit den dilettantischen Behandlungsempfehlungen für TG - von Elisabeth I. - 15.10.2014, 00:05

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