DE: Stuttgarter Erklärung - Menschenrechtskonforme Behandlung Trans-/Intersexualität
Stuttgarter Erklärung - Menschenrechtskonforme Behandlung Trans-/Intersexualität
Beitrag #10
Oh, da kann ich dich auch aufklären: In Österreich braucht man keine Gutachten und kein Verfahren vor dem Amtsgericht. Das ganze ist ein Verwaltungsakt beim Standesamt und erfordert lediglich ein Indikationsschreiben eines Psychologen oder Psychotherapeuten.
Theoretisch kann da jeder, wie nanntest du es noch, "Geschlechtswechsler i.d.R Transvestiten , Crossdresser und Co." seinen Vornamen und seinen Personenstandwechseln, solange man den richtigen Therapeuten findet und dem die richtigen Sachen erzählt.

Ansonsten Prozesskostenbeihilfe ist auch nur ein Vorschuss, weil die in der Regel zurück gezahlt wird. Also ich weiß nicht, aber das ist auch nicht das Wahre, jahrelange Verbindlichkeiten, nur weil man anders ist als andere Leute. Außerdem ist das eine prinzipelle Frage, wir können nichts dafür wie wir sind, warum müssen dann noch diesen hohen finanziellen Aufwand tragen?
Wir müssen die Änderung des Namens und des Geschlechtseintrag vor Gericht juristisch erstreiten und dieser Aufwand steht in keinem Verhältniss zum Ergebniss. Somit werden wir zu Bürgern zweiter Klasse gemacht.
Nicht umsonst steht das TSG so heftig in der Kritik und landet andauernd vor dem Verfassunggericht.

Aber dir brauche ich ja eh nichts zu erzählen, du legst die typische "Nach mir die Sinnflut" Einstellung an den Tag. Für dich ist alles gut gegangen, also ist das Gesetz auch gut. Mal an andere denken? Fehlanzeige, sowas macht man in good old Germany eben nicht.
Zu viel Wahrheit wird nicht erkannt; Zu viel Tod am Wegesrand.
Erst auf den zweiten Blick; Erkennst du was dahinter steckt.
WWW
Zitat



Nachrichten in diesem Thema
RE: - von GeminiStigma - 25.07.2015, 18:29
... - von Allgäuerin - 26.07.2015, 15:01
.... - von Allgäuerin - 26.07.2015, 18:40
Stuttgarter Erklärung - Menschenrechtskonforme Behandlung Trans-/Intersexualität - von Eva_Tg - 27.07.2015, 09:35

Gehe zu: