Kirchenaustritt als Zeichen
RE: Kirchenaustritt als Zeichen
Beitrag #14
(03.01.2016, 23:57)Fluid schrieb: [hier gekürzt]
Ich hab etwa 1 Jahr gewartet und gezahlt, und dabei auch einige Briefe mit der Kirche ausgetauscht, um zu klären warum ich zahlungspflichtiges Mitglied sein kann, obwohl ich nie etwas unterschrieben habe.

Grund ist: Das Kirchengesetz hat in Österreich auch weltlich Gesetzeskraft. Der Staat erkennt also die Regeln im Kirchenrecht an. Und im kirchlichen Gesetzblatt steht, dass man durch die Taufe rechtsgültig Mitglied wird - und dann zahlen muss sobald man Geld verdient.
[hier auch gekürzt]

Jede gesetzlich anerkannte Kirche oder Religionsgesellschaft hat das verfassungsgesetzlich garantierte Recht, ihre inneren Angelegenheiten selbst zu regeln (wozu die Form bzw. das Ritual des Eintritts gehört). Der Staat anerkennt in diesem Fall den entsprechenden Beitrittsakt als gültig, wobei es teilweise unterschiedliche (staatliche) Regelungen gibt, was die daraus folgenden finanziellen Pflichten der Mitglieder der Religionsgemeinschaften angeht. Die Pflicht der Katholiken, einen Kirchenbeitrag zu entrichten (und korrespondierend das Recht der Kirche, einen solchen festzusetzen), ist in einem bis heute gültigen Gesetz aus der Nazi-Zeit geregelt. Das ist ein staatliches Gesetz, kein Kirchenrecht.

Im Übrigen ist es nicht ungewöhnlich, dass Eltern durch ihre Handlungen (auch) ihre Kinder verpflichten. Die Eltern entscheiden, das Kind katholisch taufen zu lassen (--> Eintritt in die katholische Kirche), die Rechtsfolge ist die Beitragspflicht des Kindes ab Erreichung der Volljährigkeit.
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